Heimkosten stationäre Pflege
(Stand 01.01.2023)

Alle Bewohnerinnen und Bewohner in den Pflegeheimen mit mindestens Pflegegrad 2 erhalten einen Zuschlag der Pflegeversicherung zu ihrem pflegebedingten Eigenanteil, hierzu zählt auch die Ausbildungsumlage. (gelb markiert in der Tabelle)
Die Höhe des Zuschlags ist abhängig von der Dauer Ihres bisherigen Aufenthalts in einem Pflegeheim.
Bei einer Dauer
- von bis zu 12 Monaten erhalten Sie einen Zuschlag in Höhe von 5 Prozent = ~ 62,06 €
- von mehr als 12 Monaten erhalten Sie einen Zuschlag in Höhe von 25 Prozent = ~ 310,30 €
- von mehr als 24 Monaten erhalten Sie einen Zuschlag in Höhe von 45 Prozent = ~ 558,50 €
- von mehr als 36 Monaten erhalten Sie einen Zuschlag in Höhe von 70 Prozent = ~ 868,80 €
Ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen.
Wenn die Rente nicht ausreicht, um den verbleibenden Eigenanteil zu decken, rechnen wir direkt mit dem Sozialhilfeträger ab. Dazu ist nur ein entsprechender Antrag nötig.
Kosten für Kurzzeitpflege
Die Übernahme der Pflegekasse kann bis zu einer Höhe von 1.774,00 € ( 23Tage ) erfolgen.
Besteht seit mindestens 6 Monaten eine Pflegebedürftigkeit, können Leistungen der Verhinderungspflege
in Höhe von Euro 1.612,00 ( 21 Tage) in Anspruch genommen werden.
Dieser Service ermöglicht eine äußerst preiswerte Kurzzeitpflege mit einem Eigenanteil von 47,39 € pro Tag.
Zu Ihrer Information hier weitere Details: (Stand 01.01.2023)
Pflegegrad 1 keine Übernahme von Leistungen durch die Pflegekasse
(max. Umwandlungsanspruch des Entlastungsbetrags von 125,00 €)
Pflegegrad 2 – 5 Übernahme von Leistungen durch die Pflegekasse
Der Eigenanteil setzt sich zusammen aus:
Unterkunft und Verpflegung | 23,39 € |
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Investitionskosten | 24,00 € |
Gesamt-Eigenanteil | 47,39 € |